Der Bedarf an Haushaltshilfen wächst stetig, die Zahl der Haushaltshilfen aber nicht

Immer mehr Frauen werden heutzutage in Wirtschaft und Verwaltung als Arbeitskräfte gebraucht. Ihre Erfahrungen und Qualifikationen werden dringend benötigt. Sie müssen aber auch Familie und Beruf miteinander in Einklang bringen. Dabei kann eine Haushaltshilfe helfen, indem sie einen Teil der Hausarbeit übernimmt.

Außerdem ist in vielen Bereichen von Wirtschaft, Verwaltung, Forschung, etc. eine 40 Stunden-Woche reine Wunschvorstellung. Die Freizeit ist entsprechend knapp bemessen. Eine Haushaltshilfe kann für Entlastung sorgen.

Schließlich wird die Gesellschaft immer älter. Auch dadurch steigt der Hilfebedarf im Haushalt konstant. Um in der gewohnten Umgebung wohnen bleiben zu können, wird eine Haushaltshilfe beschäftigt.

Die Minijob-Zentrale geht davon aus, dass in geschätzt vier Millionen Haushalten in Deutschland eine Haushaltshilfe beschäftigt wird. Aber nur 284.000 angemeldete Minijobber arbeiten in Haushalten (die Zahlen sind zu finden im Pressearchiv der Minijob-Zentrale von 2015 in einem Artikel vom 24. Juli 2015: "Deutsche Gründlichkeit? Weit gefehlt").

Aber warum ist das so?

Die Minijob-Regelungen sind Jobkiller für legal arbeitende Haushaltshilfen

Eine Regelung zum Minijob besagt, dass in einem Minijob (oder mehreren Minijobs zusammengerechnet, wenn nur Minijobs ausgeübt werden) höchstens 450,00 EUR/Monat verdient werden dürfen. Die meisten Haushalte haben einen Bedarf von drei bis vier Stunden pro Woche für eine Haushaltshilfe. Das hat zur Folge, dass eine Haushaltshilfe, je nach Lohnhöhe, zwei bis drei Minijobs nenebeinander machen kann. Dann sind die 450,00 EUR/Monat, die sie verdienen darf, ausgeschöpft.

Allerdings gibt es auch Haushalte, deren Bedarf über die Lohngrenze von 450 EUR/Monat hinaus geht, wo es für einen Teilzeitjob ab 20/25 Stunden pro Woche aber nicht reicht. Der Bedarf dieser Haushalte - zwischen Minijob und Teilzeitjob - ist kaum zu decken, da diese Jobs für Haushaltshilfen oder Haushälterinnen uninteressant sind. Für eine unverheiratete Person reicht er nicht zum Leben, oft auch nicht in Kombination mit einem Minijob. Für eine verheiratete Haushaltshilfe/Haushälterin sind die Abzüge vom Brutto im Vergleich zum Minijob einfach zu hoch. 

Viele Haushaltshilfen möchten mehr verdienen als 450 EUR und haben auch die Zeit dafür. Sie sind gut in ihrem Job und machen ihn gerne. Sie würden auch mehr Jobs mit Anmeldung machen. Aber das ist wegen der Lohngrenze für Minijobs nicht möglich.

Für die allermeisten Haushaltshilfen ist es aus verschiedenen Gründen auch keine Option, sich selbständig zu machen.

Deshalb ist es aus Sicht der Haushalte so unglaublich schwierig, eine Haushaltshilfe zu finden, die angemeldet werden kann.

Wie könnte Abhilfe geschaffen werden? Ein Vorschlag als Denkanstoß

Um den enormen Bedarf an Haushaltshilfen in Privathaushalten besser legal decken zu können, muss die Lohngrenze von 450,00 EUR/Monat fallen, bzw. sehr deutlich erhöht werden (Vorschlag: das Drei- bis Vierfache der bisherigen Höhe). 

Die einfache Anmeldung eines "Minijobs im Privathaushalt" (hier "Haushaltsjob" genannt) über den Haushaltsscheck sollte beibehalten werden und, wenn möglich, noch einfacher gestaltet werden. Die Minijob-Zentrale übernimmt für den Privathaushalt weiterhin die Anmeldung bei den diversen Stellen der Sozialversicherung und dem Finanzamt.  Außerdem werden Sozialabgaben und Steuern für die Haushaltsjobber auch weiterhin von der Minijob-Zentrale eingezogen.

Als Nebenjob ausgeübte Haushaltsjobs sollten nicht in der Anzahl begrenzt werden, sondern allenfalls in der Lohnsumme der Nebenjobs im Haushalt. Die bisherige Regelung, dass neben einem sozialversicherungspflichtigen Job nur ein Minijob ausgeübt werden darf, macht für die Arbeit in Privathaushalten keinen Sinn, da die allermeisten Haushalte keinen Bedarf (und kein Budget) im Umfang von 450,00 EUR haben.

Bei Haushaltsjobs sollten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Beiträge zur Rentenversicherung und zur Krankenversicherung (incl. Pflege-) bezahlen. Die Beitragshöhe für die Arbeitgeber sollte geringfügig höher sein als derzeit bei Minijobs in Privathaushalten. Dafür könnten sie durch eine verbesserte steuerliche Absetzbarkeit entlastet werden.

Haushaltsjobber (Arbeitnehmer) zahlen ebenfalls in die Kranken- und Rentenversicherung ein, beispielsweise den halben Beitrag der Arbeitgeber. Eine vollwertige Krankenversicherung bekommen sie ab einer bestimmten Höhe der Beiträge (die sie auch freiwillig aufstocken) können, um Missbrauch zu vermeiden. (Zur Krankenversicherung noch eine Bemerkung: Auch bisher ist es möglich, mit einem Verdienst von gerade eben etwas mehr als 450 €, also für einen sehr kleinen Beitrag, eine vollwertige Krankenversicherung zu bekommen. Allerdings werden derzeit sogen. Midi-Jobs in der Gleitzone kaum angeboten, da sie vielen Arbeitgebern zu kompliziert sind.).

Die übrigen Abgaben (Unfallversicherung und Umlagen) werden, wie bisher, vom Arbeitgeber getragen. Ob es eine Arbeitslosenversicherung für Haushaltsjobber geben soll, wird hier offen gelassen.

Steuern werden pauschal erhoben, beispielsweise wie bisher in Höhe von 2 % vom Bruttoeinkommen des Haushaltsjobbers.

Zu erwartende Vorteile und Nachteile für Haushalte, Haushaltshilfen und Steuerzahler

Haushalte finden leichter eine legale Haushaltshilfe und können sie besser steuerlich absetzen. Der Bedarf kann mit den vorhandenen Haushaltshilfen schon besser gedeckt werden, wenn sie mehr Jobs als bisher machen können. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Aber auch Älteren wird ermöglicht, länger im eigenen Zuhause wohnen zu bleiben. 

Wenn mehr verdient werden kann und die soziale Absicherung verbessert wird, wird der Beruf der Haushaltshilfe auch für mehr Personen als bisher attraktiv, da in mehreren kleinen Jobs die gleichen Ansprüche erworben werden können wie in einem großen Job. Werden in dem Beruf vollwertige Renten- und Krankenversicherungsansprüche erworben, ist zu erwarten, dass die hohe Fluktuation bei den Haushaltshilfen sinken wird. Es besteht nicht mehr der Druck, sich eine "höherwertige" Beschäftigung suchen zu müssen, obwohl man die Arbeit als Haushaltshilfe gerne beibehalten würde. Steuerlich hat der Haushaltsjobber gegenüber einem nicht im Haushalt Beschäftigten Vorteile, da er keine oder nur eine sehr kleine pauschale Steuer zahlt (je nachdem, welche Partei - Arbeitgeber oder -nehmer - die pauschale Steuer zu bezahlen hat) und die Sozialversicherungsbeiträge niedriger sind. Daher bleibt die Tätigkeit auch als Nebenjob attraktiv.

Nachteil für Haushalte könnte sein, dass die Löhne für die Haushaltsjobber leicht steigen, da Haushaltsjobber einen kleinen Abzug vom Lohn hinnehmen müssen. Wenn allerdings mehr legale Haushaltshilfen zur Verfügung stehen, könnte sich das auch wieder relativieren. 

Durch viele kleine Jobs können vollwertige Ansprüche bei Renten- und Krankenversicherung erworben werden. Dadurch wird diese Art der Beschäftigung auch längerfristig interessant. Der Steuerzahler müsste die Haushaltsjobs bei Kranken- und Rentenversicherung teilweise subventionieren, auf einen Teil der Steuern müsste er verzichten. Wahrscheinlich sind diese Subventionen und der Verzicht aber sehr viel kleiner, als die zusätzlichen Beiträge in die Sozialkassen einbringen.

Dafür muss man sich nur einmal anschauen, wer als Haushaltshilfe arbeitet: Die mit Abstand größte Gruppe dürfte die der Hausfrauen und Mütter sein. Diese Frauen haben während der Betreuungszeiten der Kinder Zeit, um als Haushaltshilfe zu arbeiten. Die regelmäßigen Arbeitszeiten im Privathaushalt können Mütter gut mit den Betreuungszeiten ihrer Kinder vereinbaren. Wenn sie verheiratet sind, bezahlen sie bisher keine (oder als bisherige Minijobber (nach altem Modell) nur minimale) Krankenversicherungsbeiträge. In der Rente können sie sich bisher mit einem Minijob auch nicht nennenswert versichern. Das könnte sich mit den Haushaltsjobs ändern. Mehrere Haushaltsjobs kombiniert könnten so viel Verdienst (und fast so viele Sozialversicherungsbeiträge) einbringen wie bisher nur in einem Halbtagsjob zu erzielen sind. Die bessere Kaufkraft in den Familien der Haushaltsjobber kommt unmittelbar der lokalen Wirtschaft zu Gute und senkt den Bedarf an Transferleistungen. 

Es ist im Übrigen nicht zu erwarten, dass hoch qualifizierte Frauen zukünftig lieber Haushaltsjobs machen werden, weil sie dort keine Steuern bezahlen müssen. Dafür haben sie nicht jahrelang Zeit und Mühe in Ausbildung und Hoschschulstudium investiert. Sie haben aber eine bessere Möglichkeit von Haushaltsjobbern in ihrem Haushalt entlastet zu werden. 

Fazit: Mit vordringlich einer sehr deutlichen Anhebung der Lohngrenze für Minijobs in Privathaushalten können alle Beteiligten, Haushalte, die eine Haushaltshilfe benötigen, Haushaltshilfen und Steuerzahler sowie die lokale Wirtschaft nur gewinnen. 

Autorin: Claudia Pöttgen in Köln 
Claudia Pöttgen ist Gründerin und Inhaberin der Agentur ServiceGeister in Köln (www.servicegeister.de) und vermittelt seit 2009 vor allem Haushaltshilfen an Privathaushalte in Köln. Sie hat sich in ihrer täglichen Arbeit mit dem großen Problem, legale Haushaltshilfen zu finden, auseinander zu setzen.